Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 2. November 2021 aufzuheben.

 

Das bedeutet für unseren Schulbetrieb:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung)
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

 

Quarantäne

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Sobald der Erlass vollständig vorliegt, werden Sie entsprechend informiert.

 

„Freitestung“

Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann wie bisher frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

 

Alle weiteren Schutzmaßnahmen (Abstand, Lüften und Einhalten der Hygieneregeln müssen weiterhin konsequent eingehalten werden.

Der Kreis Steinfurt empfiehlt weiterhin das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auch im schulischen Kontext. Sollte es bei auftretenden SARS-CoV-2 Infektionen an Schulen die Situation geben, dass durchgängig auch am Platz Mund-Nasen-Bedeckung freiwillig getragen wurde und wird dies durch die Schulleitung bei der Kontaktpersonenermittlung angegeben, könnten regelhaft auch die engen Kontaktpersonen (direkte Sitznachbarn/unmittelbare Umsitzer), die durchgängig MNS getragen haben, einer Quarantänisierung entgehen.

 

Das Dokument mit einer grafischen Darstellung der direkten Sitznachbarn/Umsitzer finden Sie hier:     Einstufung Sitznachbar

 

Bei Fragen melden Sie sich gerne! Herzliche Grüße

Barbara Kammer, stellv. Schulleiterin

 

Aktuelle Informationen finden Sie weiterhin unter: https://www.schulministerium.nrw/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten