Die Grüterschule wird von Schülerinnen und Schülern besucht, bei denen im Rahmen eines sogenannten AO-SF-Verfahrens der Förderschwerpunkt Lernen festgestellt wurde. Dieser Förderschwerpunkt muss der Hauptförderschwerpunkt sein („vorrangiger Förderschwerpunkt“), damit die Schülerin/der Schüler aufgenommen werden kann.
Wenn noch kein Förderbedarf vorliegt, muss durch die Eltern und/oder die Schule ein Antrag auf Eröffnung des Verfahrens an das Schulamt des Kreises Steinfurt gestellt werden (bei Wechsel aus der Sekundarschule, der Realschule oder dem Gymnasium an die Bezirksregierung Münster).
Nach der Eröffnung wird ein Pädagogisches Gutachten erstellt. Wenn festgestellt wird, dass Förderbedarf vorliegt, können sich die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob ihr Kind im Gemeinsamen Lernen (Inklusion) an einer Regelschule unterrichtet werden soll oder eine Förderschule besuchen soll. Das Schulamt entscheidet über den Förderbedarf und schlägt Förderorte vor. Wünschen sich die Eltern den Besuch der Förderschule, ist im Kreis Steinfurt die Grüterschule die zuständige Schule für den Förderschwerpunkt Lernen.
Wenn der Förderschwerpunkt Lernen (vorrangig) schon vorliegt und das Kind/der Jugendliche soll aus dem Gemeinsamen Lernens zur Förderschule wechseln, ist es teilweise möglich direkt umzumelden. In einigen Fällen muss aber ein Antrag auf Förderortswechsel gestellt werden.
Je nach Wohnort besucht die Schülerin/der Schüler den Hauptstandort in Rheine oder den Teilstandort in Mettingen.
Einzugsbereich Teilstandort Mettingen:
- Hörstel (Hörstel-Bevergern und -Riesenbeck)
- Hopsten
- Ibbenbüren
- Ladbergen
- Lengerich
- Lienen
- Lotte
- Mettingen
- Recke
- Saerbeck
- Tecklenburg
- Westerkappeln
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