Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

im Folgenden einige Informationen zum aktuellen Schulbetrieb.

 

Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Der Kreis Steinfurt teilte uns folgende Regelung mit:

Wenn an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz für den Kreis Steinfurt den Schwellenwert von 165 unterschreitet, würde nach der Bundesregelung dem übernächsten Tag die Schule starten können. Aufgrund der ergänzenden Landesregelung in NRW endet die Untersagung schulischer Nutzungen aber erst mit Beginn des darauffolgenden Montags. Erst an diesem Montag startet also wieder der Wechselunterricht.

Das heißt, wenn die Inzidenz von Montag bis Freitag unter 165 liegt, tritt zu Beginn des Montags der Distanzunterricht außer Kraft. Der Samstag ist ein Werktag. Sonn- und Feiertage zählen nicht mit. Liegt also die Inzidenz am Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag und Montag unter 165, tritt am darauffolgenden Montag der Distanzunterricht außer Kraft.

Sobald wir über die Öffnung vom Kreis informiert werden, geben wir diese Information an Sie weiter!

 

Masken

Der Kreis Steinfurt hat in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass bei der Beförderung AB SOFORT das Tragen von FFP-2 Masken Pflicht ist. Diese Maßnahme gilt zunächst bis zum 14. Mai 2021. Grund ist, die anhaltend erhöhte Gefahr, sich in engen geschlossenen Räumen durch Aerosol mit der deutlich infektiöseren Coronavirus-Mutation B.1.1.7 aus Großbritannien anzustecken.

Von dieser Pflicht ausgenommen sind: Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Personen, die mit diesen kommunizieren und ihre Begleitpersonen. Das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

 

Elternsprechtag

Auch unser nächster Elternsprechtag kann leider nur telefonisch abgehalten werden. Wenn Sie Gesprächsbedarf haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Lehrkraft auf. Wenn Gesprächsbedarf seitens der Lehrkraft besteht, werden sich die Kolleginnen und Kollegen mit Ihnen in Verbindung setzen und Gesprächstermine anbieten. Ein Elternbrief dazu wird Ihnen über die bekannten Wege weitergeleitet.

 

 

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Barbara Kammer, stellv. Schulleiterin

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach den Feststellungen des Robert Koch-Institutes hat der Kreis Steinfurt mit dem 26.04.2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 165 überschritten. Demnach tritt die Untersagung der Durchführung von Präsenzunterricht vor Ort gem. § 28 b Abs. 3 S. 3 und 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ab Mittwoch, dem 28.04.2021 um 0.00 Uhr in Kraft.

 

Informationen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS)

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt-corona

Ausgenommen hiervon sind die Abschlussklassen. Die Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 haben weiterhin Präsenzunterricht.

 

Pädagogische Betreuung

Die Schule bietet – wie bisher- ein Betreuungsangebot für die Klassen 1-6 für die Schülerinnen und Schüler.

Grundsätzlich gilt: Vor der Anmeldung zur Betreuung muss die Möglichkeit der Betreuung zu Hause sorgfältig geprüft werden. Für die Betreuung ist eine Anmeldung erforderlich. Eltern werden gebeten, möglichst frühzeitig und verlässlich (zur Ermöglichung von konstanten Gruppenzusammensetzungen) ihren dringenden Betreuungsbedarf anzumelden. Bitte melden Sie sich bei Bedarf in der Schule (05452-2552).

 

Die Taxiunternehmen werden von uns informiert!

Bei Fragen melden Sie sich gerne!

 

Herzliche Grüße

Barbara Kammer, stellv. Schulleiterin

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

unter folgendem Link finden Sie Informationen des Kreises Steinfurt zum Vorgehen bei nachweislich an Covid-19 erkrankten Personen in Schulen:

Informationen des Kreises Steinfurt

 

Herzliche Grüße,

Barbara Kammer, stellv. Schulleiterin

 

 

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

Am Montag, 26.04.21 findet zunächst Präsenzunterricht statt.

Das Ministerium für Schule und Bildung gab bekannt, dass die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht erfolgt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet.

Die konkrete Feststellung darüber trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wieder zum Wechselunterricht zurück.

 

Der Kreis Steinfurt teilte den Schulen daraufhin folgendes mit:

„Aufgrund von wahrscheinlichen Datenkorrekturen und mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen müssen wir davon ausgehen, dass ab Anfang nächster Woche die Notbremse auch in Bezug auf Schulschliessungen für den Kreis Steinfurt greift. Wir wollen aber auf jeden Fall ermöglichen, dass am Montag noch Präsenz in den Schulen umgesetzt werden kann. Wir wollen Sie darüber bereits heute zwecks besserer Planbarkeit informieren.“ 

 

Über den Schulbetrieb ab Dienstag, den 27.April 2021 werden wir Sie- sobald uns nähere Informationen vorliegen- informieren. 

 

Herzliche Grüße

Barbara Kammer, stellv. Schulleiterin

 

Alle aktuellen Informationen vom Schulministerium NRW können Sie hier nachlesen:

Aktuelle Informationen MSB NRW

 

 

 

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (hier als pdf) gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei Ihrer Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.